Von einem der Geschädigten ist uns das nachstehende Schreiben zugegangen. Um die Identität des Absenders zu schützen, geben wir nachfolgend nur den Text des Schreibens wieder und reproduzieren es nicht als Abbildung oder PDF:
An:
Stadtverwaltung Königswinter
Gewerbemeldestelle
Drachenfelsstr. 3
D-53639 KönigswinterTelefax: 02244/889 378
Anzeige wegen Verstoßes gegen die Anzeigepflicht für den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes (§14 Abs. 1 GewO), Verstoßes gegen das Handelsgesetzbuch (§29 HGB), gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§8 Abs. 1 Nr. 1d SchwarzArbG) und Steuerhinterziehung (§370 Abs. 1 AO).
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Anzeige wegen Nichtanmeldung eines Betriebes des stehenden Gewerbes
– gegen –
Marius und Sigrid Ebert
Villa Christine
Am Kissel 7
53639 KönigswinterZur Begründung wird ausgeführt: Der Beschuldigte Marius Ebert ist Betreiber des Dr. Ebert Kolleg Akademie für effizientes Lernen e.K., Villa Christine, Am Kissel 7, 53639 Königswinter. Der Betrieb scheint ordnungsgemäß beim Handelsregister Nr. HRA 4792 am Amtsgericht Siegburg angemeldet zu sein.
Die Beschuldigte Sigrid Ebert betreibt an genau der gleichen Anschrift den Spaßlerndenk-Verlag. Auch dieser ist anscheinend ordnungsgemäß angemeldet (Handelsregister Nr. HRA 3806, Amtsgericht Siegburg).
Marius Ebert ist also eingetragener Kaufmann, und Sigrid Ebert ist eingetragene Kauffrau. Beide betreiben am gleichen Ort nahezu deckungsgleiche Gewerbe. Die Kunden des Ebert Kollegs (Lehrgangsteilnehmer) erhalten ganz zufällig Lehrmaterialien gleich im selben Haus aus dem Spaßlerndenk-Verlag, wie praktisch. Beide Beschuldigte reichen sich wechselseitig Kunden weiter. Sie verwenden unserer Kenntnis nach sogar dasselbe Bankkonto (Nr. 5211 6196 00, PSD Bank Köln, BLZ 370 609 93). Beide Unternehmer verfolgen damit eindeutig einen gemeinsamen Zweck. Sie betreiben nicht zwei verschiedene Gewerbe zufällig vom gleichen Ort, sondern sie sind insgesamt eine Gesellschaft (§705 BGB). Da beide Beschuldigte aber Kaufleute sind, wird hier offensichtlich eine Gesellschaft unter Kaufleuten betrieben (§105 Abs. 1 HGB), also eine OHG.
Daß hier eine offene Handelsgesellschaft (und eben keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts) vorliegt geht auch daraus hervor, daß sowohl der Betrieb eines Verlages und als auch der eines Bildungsunternehmens jeweils keine freien Berufe, sondern Gewerbebetriebe sind (§6 GewO, §18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie §1 HGB). Der schon durch den herrschaftlichen äußeren Rahmen („Villa Christine“) kommunizierte Umfang des Gewerbebetriebes läßt es auch wahrscheinlich erscheinen, daß der gemeinschaftliche Betrieb einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und eben kein Kleingewerbe i.S.d. §1 Abs. 2, §2 HGB ist.
Diese offene Handelsgesellschaft Gesellschaft ist nicht angemeldet worden. Sie ist nicht im Handelsregister zu finden. Sie wird offensichtlich schwarz betrieben.
Die – schwarz betriebene – offene Handelsgesellschaft tritt jedoch Dritten gegenüber gewerblich und mit Gewinnerzielungsabsicht auf, und ist – seit mindestens drei Jahren bestehend – offenbar auf Dauer angelegt.
Insofern wird gegen §§14 Abs. 1 GewO, 29 HGB und 8 Abs. 1 Nr. 1d SchwarzArbG verstoßen. Zudem könnte hier ein Fall von Steuerhinterziehung vorliegen (§370 Abs. 1 AO).
Insofern wird hiermit Anzeige erstattet.